Staatsform und staatliche Elemente der Republik Alpen
- Bildung eines Alpenstaates aus den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Südtirol.
- Der neue Staat heißt Republik Alpen.
- Die Staatsform ist eine demokratische präsidiale Republik (Einheitsstaat analog Frankreich) mit Staatspräsident, Regierung und Parlament.
Eine zweite Kammer (z.B. Bundesrat) gibt es nicht. - Der Staatspräsident ist gleichzeitig Regierungschef.
Das Amt eines nur repräsentierenden Bundespräsidenten gibt es nicht. Das ist Aufgabe des Königshauses.
Ebenso gibt es keinen Bundeskanzler. Beide Funktionen sind in der Funktion des Staatspräsidenten vereint. - Das oberste Parlament heißt Nationalrat und ist das einzige gesetzgebende Organ.
- Für repräsentative Aufgaben wird ein/e König/-in eingesetzt (■ Königshaus).
- Die Kirche (■ Christliche Basis) und der/die König/-in haben bei allen Gesetzen ein Vetorecht.
- Die Republik Alpen ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) und der NATO.
- Es gibt 2 Verwaltungsebenen: 24 Bezirke (siehe unten) und Kommunen (Städte/Gemeinden, wie heute) mit entsprechenden Bezirksregierungen (Bezirkstagspräsident, Bezirkstag) und Kommunalregierungen (Bürgermeister, Gemeinderat bzw. Stadtrat).
Es gibt weder Bundesländer noch Landkreise. - Die heutigen Länderbezeichnungen Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, Schweiz, Südtirol bleiben als Regionen erhalten, haben jedoch keinerlei Verwaltungshoheit mehr. Das Fürstentum Liechtenstein wird der Region Schweiz zugeschlagen.
- Alle Regelungen hinsichtlich Staatlich und Privat siehe ■ Staatlich und Privat.
Hauptstadtfunktionen
- Die Hauptstadt der Republik Alpen mit Sitz des Staatspräsidenten der Regierung und des Nationalrats ist München.
- München ist auch der Sitz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens.
- Der Sitz des Erzbischofs ist in Salzburg.
- Der Hauptsitz des Königshauses ist Schloß Schönbrunn in Wien.
- Der oberste Staatsgerichtshof ist in Stuttgart. Die obersten Staatsrichter werden von der Kirche eingesetzt.
- Die Zentrale der einzigen Staatsbank Sparkasse ist in Bern.
Die 24 Verwaltungsbezirke ohne Gesetzgebungsgewalt
Region |
Verwaltungsbezirk |
Fläche |
Einwohner |
Bayern die 7 Bezirke |
Unterfranken, Oberfranken,
Mittelfranken, Oberpfalz, Schwaben,
Oberbayern, Niederbayern |
70.550 qkm | 12,7 Mio |
Baden-Württemberg die 4 Bezirke |
Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen | 35.751 qkm | 10,7 Mio |
Österreich die 8 Bundesländer |
Niederösterreich, Oberösterreich,
Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Steiermark, Burgenland, Kärnten |
83.879 qkm | 8,6 Mio |
Schweiz aus 26 Kantonen werden 3 |
Deutsch-Schweiz (inkl. Liechtenstein), Französisch-Schweiz, Italienisch-Schweiz | 41.445 qkm | 8,3 Mio |
Südtirol aus 8 Bezirke werden 2 |
Nord: Vinschgau, Meran/Burggrafenamt, Wipptal,
Pustertal Süd: Unterland, Bozen, Schlern, Eisacktal |
7.400 qkm | 0,5 Mio |
Gesamt Republik Alpen | 239.025 qkm | 40,8 Mio | |
Vergleich Deutschland (inkl.
BY und BW) (ohne BY und BW) |
357.340 qkm 251.039 qkm |
81,1 Mio 57,7
Mio |
Sprachen
Vorbehaltlich des Ergebnis' der Volksabstimmungen in den nicht
deutschsprachigen Gebieten der Schweiz und Südtirols (■ Staatsgebiet) gelten als
Landessprachen
Deutsch, Französisch,
Italienisch, Rätoromanisch
(Graubünden) und Ladinisch (Dolomiten). Die Amtssprache in der gesamten Republik Alpen ist
Deutsch.
Die Amtssprache Deutsch
ist Pflichtfach in allen Schulen der Republik Alpen. Die zusätzlichen
Landessprachen sind Pflichtfach in den jeweiligen
Sprachregionen.
Regierung
- Der Staatspräsident wird vom Volk auf 5 Jahre gewählt und muss anschließend seine evtl. Parteiämter und -mitgliedschaft ablegen. Er ist gleichzeitig Chef der Regierung.
- Die ■ Regierung hat maximal folgende 10 Ressortministerien:
- Staatskanzlei, Justiz & Medien [Kirchenetat] [Königshausetat]
- Bildung, Wissenschaft & Technologie [Berufsausbildung]
- Sicherheit & Zivilschutz [Militär] [Polizei] [Zivilschutz]
- Gesundheit & Pflege [Pharmaindustrie]
- Umwelt, Energie & Konsum [Landwirtschaft] [Naturschutz]
- Wirtschaft, Arbeit & Soziales [Familie] [Jugend & Senioren]
- Wohnen & Verkehr [Postdienste] [Telekommunikation]
- Außenbeziehungen [Entwicklungshilfe]
- Finanzen [Bankwesen] [Steuern & Abgaben]
- Kultur, Freizeit & Sport [Schlösser-, Museums- und Denkmalpfllege]
- Es gibt keine Regierungskoalitionen. Alle gewählten Parteien werden entsprechend ihrem Stimmenanteil an einer Allparteienregierung beteiligt.
- Entsprechend der 10 Ministerien gibt es 10 Minister und je nach Umfang eines Unterbereichs jeweils einen Staatssekretär. Es gibt keine sog. parlamentarischen Staatssekretäre.
- Minister und Staatssekretäre werden entsprechend ihren Anteilen in der Allparteienregierung von den Parteien bestimmt. Bei Uneinigkeit entscheidet der Staatspräsident.
Parlament und Wahlen
- Nichtchristliche Parteien sind nicht zur Wahl zugelassen. Dies hat nichts damit zu tun, dass die Ausübung von Fremdreligionen oder Atheisten in der Republik Alpen dennoch erlaubt sind. (siehe: ■ Rechtliche Stellung anderer Religionsgemeinschaften und von Atheisten).
- Der Nationalrat hat maximal 300 Mitglieder.
- Die Legislaturperiode für den Nationalrat sowie für Bezirkstag und Kommunalparlamente dauert 5 Jahre.
- Der Nationalrat wird in 24 Wahlkreisen entsprechend den 24 Bezirken gewählt.
- Alle Wahlen (Staatspräsident, Nationalrat, Bezirkstag, Kommunen) werden zur gleichen Zeit abgehalten.
- Die Wahldauer beträgt eine Woche. Alle Kirchen sind ebenfalls Wahllokal.
- Neben der vorrangigen christlichen Grundorientierung der Gesellschaft wird die Politik durch politische Parteien bestimmt. Es gilt daher für die Kandidatenaufstellung das bisher übliche Persönlichkeits- und Parteienwahlrecht.
- Erst- und Zweitstimme werden in Kandidaten- und Parteistimme umbenannt.
- Überhangmandate gibt es nicht. In diesen Fällen entscheidet allein der Parteistimmenanteil über die Gesamtzahl der gewählten Abgeordneten. In den Überhangfällen scheiden die gewählten Bewerber mit den wenigsten Kandidatenstimmen (in %) aus, bis die zustehende Abgeordnetenzahl entsprechend der Parteistimmen erreicht ist.
- Für den Einzug einer Partei in das Parlament sind mindestens 10% aller Parteistimmen erforderlich. Liegt eine Partei darunter, entfallen auch alle Kandidatenstimmen der Partei. Die verfallenen Stimmen für Parteien unter der 10%-Grenze werden nicht auf die anderen Parteien aufgeteilt. Sie verfallen und die Gesamtzahl der Abgeordneten (max. 300) wird daher entsprechend reduziert.
- Es werden nur die 10 mitgliederstärksten Parteien zur Wahl zugelassen.
- Wahlkreise (Bezirke) mit einer Wahlbeteiligung unter 50% dürfen keinen Abgeordneten in den Nationalrat entsenden, auch wenn er mit der Kandidatenstimme gewählt wurde. Diese Bestimmung gilt auch für das Kommunalwahlrecht. Liegt dort die Wahlbeteiligung ebenfalls unter 50%, so wird die jeweilige Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst und mit anliegenden Gemeinden mit mehr als 50% Wahlbeteiligung zusammengelegt. Ein "Zurück" gibt es nicht. Dieses Prinzip gilt im Extremfall bis zur Auflösung aller kommunalen Verwaltungsgemeinschaften. Dann gibt es nur noch Bezirke.
- Es gibt keine Fraktionen im Nationalrat. Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
- Die Sitzordnung der Abgeordneten im Nationalrat wird über alle Parteien monatlich mit einem Zufallsgenerator festgelegt, wobei auch die vorderen Reihen nicht für die prominenten Platzhirsche der Parteien reserviert sind.
- Die Redezeit wird auf alle gewählten Parteien unabhängig von ihrer Stärke gleichmäßig verteilt.
- Die Anwesenheit der Abgeordneten und Regierungsmitglieder bei Nationalratssitzungen ist grundsätzlich Pflicht. Ausnahmen sind nur Krankheit, Trauerfälle in der Familie und "höhere Gewalt". Bei 3-maliger Abwesenheit (außerhalb der Ausnahmen) scheidet der Abgeordnete automatisch aus dem Nationalrat aus und wird bis zur nächsten Wahlperiode nicht nachbesetzt.
- Das Abgeordnetengehalt (Diät) beträgt 10.000 S pro Monat. Ein Minister erhält 20.000 S pro Monat, ein Staatssekretär 15.000 S pro Monat. Der Staatspräsident erhält 50.000 S pro Monat. Das Gehalt des Staatspräsidenten (50.000 S pro Monat) ist gleichzeitig das höchste Gehalt im Staat. Alle anderen Gehälter in Privatwirtschaft und Staat dürfen höchsten diesen Stand erreichen.
Damit soll erreicht werden, dass der Beruf eines Politikers, welcher sich im Sozialinteresse für alle Bürger einsetzt, gegenüber allen anderen Berufen wieder attraktiv wird und damit die besten Leute in der Politik sind.