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Auf den Standpunkt kommt es an

Kultur, Freizeit & Sport

[Schlösser-, Museums- & Denkmalpflege]

Die alpenländische Kultur ist geprägt von

  • der ehemals kargen bäuerlichen Herkunft der Menschen und ihrem tief verwurzelten christlichen Glauben.
  • der Schönheit der überwiegend landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit unberührten Bergregionen und malerischen Seen. 
  • den künstlerischen bis monumentalen Stadt- und Dorfbildern aufgrund des großen Reichtums durch die zentrale Lage des Alpenlandes im Drehkreuz vielfältigster, Jahrhunderte alter Handelsbeziehungen mit den Staaten rundherum.
  • dem geistigen und handwerklichen Einfluss durch die vielfältigen Klöster und dem kirchlichen Leben im Land. 

Dies führte seit Jahrhunderten zu einem einfachen, ehrlichen, bescheidenen

Menschenschlag, bei dem das Handeln (Arbeiten) vor dem Reden kommt.

Dies scheint manchem im Widerspruch zur immensen Dichte künstlerischer Pracht im Alpenland zu stehen. Ist es aber nicht und kann daher nur aus der hohen Gottesverehrung und der damit verbundenen Demut verstanden werden. Dies zeigt sich insbesondere in zahllosen sakralen Bauwerken wie Dome, Kirchen, Klöstern, Kapellen mit prächtigsten Ausstattungen aus dem Barock und Rokkoko.
Diese Kultur setzt sich fort in der langen, überwiegenden Akzeptanz einer monarchistischen weltlichen Führung (z.B. König Ludwig II.) mit ebenso zahllosen Schlössern und Herrschaftshäusern, in denen die Ausstattungspracht noch heute weltweit bewundert wird.

In diesem Umfeld blühte daher seit Jahrhunderten Malerei, Klassische Musik, Theater, Literatur, Architektur und Bildhauerei deren Werke zu den größten Kunstschätzen der Welt gehören.

Was schön und wertvoll ist, ist auch erhaltenswert. Nicht umsonst gehört die Denkmals- und Brauchtumspflege zum höchsten kulturellen Vermächtnis der Vergangenheit im Bewusstsein der alpenländischen Bevölkerung. Daraus erklärt sich auch eine häufig resistente Haltung der alpenländischen Bevölkerung gegenüber vielem ausländischen, als modern bezeichneten Schund. Der entsprechende Abwehrspruch "mir san mir" hat vermutlich darin seine tiefere Bedeutung.

Staatliche Kulturpolitik

Diese Herkunft und Geschichte ist daher der Hauptauftrag jeder Kulturpolitik in der Republik Alpen. So genießt die Kultur in der Republik Alpen einen besonderen Stellenwert und wird entsprechend staatlich finanziert bzw. gefördert.
Schwerpunkte sind:

  • Staatliche Opern- und Konzerthäuser
  • Staatliche Theater
  • Staatliche Kunstakademien (Hochschulen)

    Die staatlichen Leistungen hierfür umfassen auch alle entsprechenden Personalkosten und Gagen.

Staatlich geförderte Kulturpolitik

Neben der zu 100% staatlichen Kulturpolitik fördert der Staat auch das vielfältige private, kulturelle Engagement. Hierzu gehören z.B.: 

  • Musik (Kleinere private Konzerthäuser, Jazz, Rockmusik)
  • Brauchtum (Tracht, Volksmusik, Volkstanz, Volkstheater)
  • Darstellende Kunst (Kleinere private Theater, Tanz, Film)
  • Literatur
  • Bildende Kunst (Malerei,  Grafik, Bildhauerei, Architektur)  
  • Historische  Festspiele

    Über die Verwendung der Kulturfördermittel entscheidet ein regelmäßiges Kulturgremium, welches von Mitgliedern der  Kirche, des Königshauses sowie Vertretern der vorgenannten  Kultureinrichtungen besetzt ist.  

Sport

STANDPUNKT Sport & Freizeit

Sport in der Alpenrepublik wird ausschließlich als Schul-, Amateur- und Breitensport staatlich gefördert.
Jeglicher Profisport z.B. in Fußball, Boxen, Golf, Tennis etc. wird geduldet, jedoch mit einem Steuersatz von 90% für Sportunternehmen und Sportler belegt. Automobilrennsport ist grundsätzlich verboten (Amateure und Profis).

Eine Teilnahme von Sportlern der Alpenrepublik an Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen ist zwar gestattet, wird jedoch staatlich nicht unterstützt. Ebenso werden in der Alpenrepublik keine Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympische Spiele abgehalten.

Sportstätten

Vom Staat wird nur noch der Breitensport (Schul- und Amateursport) unterstützt. Hierzu werden auch die erforderlichen Sportanlagen weiter ausgebaut und unterhalten.

Vorhandene Großsportanlagen wie Fußballstadien, Skisportanlagen etc., welche heute nur von Profisportlern genutzt werden, müssen von den Profisportvereinen vom Staat gekauft und sodann zu 100% in Eigenregie betrieben werden. Werden keine Abnehmer gefunden, so werden diese Sportanlagen entweder zu Amateursportanlagen zurückgebaut (z.B. für Amateurfußball, Sonstige Ballsportarten, Leichtathletik, Turnen, Schwimmen) oder abgerissen. Neue Großsportanlagen werden seitens des Staates nicht mehr gebaut.

Alle vorhandenen Anlagen des Automobilrennsports werden abgerissen.

Jede Gemeinde über 10.000 Einwohner ist verpflichtet, ein Schwimmbad mit 50m-Sportbecken zu bauen und zu betreiben. Sog. Spaßbäder dürfen nur noch privat betrieben werden. Finden sich keine privaten Betreiber für vorhandene Spaßbäder, so werden sie zu Sport-Schwimmbädern umgebaut oder abgerissen.