
Gesundheit & Pflege
[Pharmaindustrie]
Gesundheit
Das gesamte Gesundheitswesen, bestehend aus Krankenhäuser, Ärzte und Pharmaindustrie ist staatlich organisiert. Daraus ergeben sich hauptsächlich zur Finanzierung folgende Prinzipien und Konsequenzen:
- Jeder Bürger erhält eine kostenlose Erst-Notversorgung bei unmittelbarer Lebensgefahr.
- Für die allgemeinen Risiken einer Erkrankungen gibt es eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger (Bürgerversicherung). Die Beiträge sind nach dem Einkommen und Vermögen des Versicherungspflichtigen gestaffelt.
- Ähnlich dem Bankenwesen (Staatliche Sparkasse) gibt es auch im Gesundheitswesen nur noch eine Krankenkasse, die Staatliche Krankenkasse. Sie untersteht direkt dem Ministerium "Gesundheit und Soziales".
- Gefährliche (z.B. Drachenfliegen,
Skisport etc.) und ungesunde Lebensweisen (z.B. Rauchen,
Alkohol, ungesundes Essen, wenig Bewegung) erhöhen den Versicherungsbeitrag
oder schließen eine staatliche Entschädigungsleistung völlig aus. Für diese
Lebensweisen wird ein staatlicher Katalog erstellt, der
bereits die Grundeinstufung in eine Versicherungsklasse enthält.
Für alle Bürger besteht alle 5 Jahre die Pflicht zu einer Gesundheitsuntersuchung mit anschließender Einstufung in eine entsprechende Versicherungsklasse inkl. ausführlicher Beratung zur Erhaltung der Gesundheit. Hierbei werden auch erbliche und soziale Einflüsse entsprechend berücksichtigt. - Von der Pflicht zur Gesundheitsuntersuchung kann man sich befreien lassen. Dadurch erfolgt automatisch die Einstufung in die höchste Versicherungsklasse.
Sozialdienst
- Entsprechend der Armeedienstpflicht für Männer besteht für alle Frauen ab 18 Jahren eine Sozialdienstpflicht von 2 Jahren.
- Der Sozialdienst kann in einem Krankenhaus, Altersheim, Kindergarten, als Diakon in der Kirche oder in einer als sozial anerkannten Einrichtung geleistet werden.
- Mütter unter 18 Jahren sind vom Sozialdienst befreit. Findet die Schwangerschaft während des Sozialdienstes statt, so bricht dies den Sozialdienst ab dem 5. Monat der Schwangerschaft ab.
- Zugezogene kinderlose Frauen bis 40 Jahre, welche die Staatsbürgerschaft der Republik Alpen erhalten, müssen ebenfalls den 2-jährigen Sozialdienst ableisten.