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Auf den Standpunkt kommt es an

Christlich geprägte Demokratie

  • Die christliche Religion ist Jahrhunderte alte moralische und kulturelle Basis und Tradition Europas. Ein sog. laizistischer Staat (religionsneutral) ist daher für die Republik Alpen ausdrücklich keine Option. Die christliche Religion steht daher hinsichtlich Moral und Ethik über der Politik (■ Religion) und erhält somit staatstragende Vor- bzw. Vetorechte.
  • Dennoch ist die Republik Alpen hinsichtlich der Staatsführung kein Kirchenstaat, in welchem die Kirche staatstragende Funktionen hat.
  • Die Republik Alpen ist ein demokratisches Staatswesen mit Gewaltenteilung in Parlament (Legislative), Regierung (Exekutive) und Justiz (Judikative). 
  • Katholische und evangelische Kirche werden vereinigt zur christlichen Kirche (■ Ökumene). In allen folgenden Artikeln wird daher diese vereinigte christliche Kirche nur noch als christliche Kirche oder nur als Kirche benannt.
  • Allen Bischöfen des Landes steht ein Erzbischof vor. 
  • Für die Aufrechterhaltung des kirchlichen Lebens gibt es einen staatlichen Kirchenetat, welcher von der Staatskanzlei verwaltet wird.
    Der Kirchenetat umfasst hauptsächlich
    -  alle Entgeltleistungen für das kirchliche Personal (Kardinäle, Bischöfe, Pfarrer, Diakone, Ordensleute)
    -  sowie für das Personal kirchlicher Einrichtungen (z. B. Kindergärten)
    -  alle Bau- und Renovierungskosten von kirchlichen Einrichtungen (Dome, Kirchen, Klöster, Kindergärten etc.) 
  • Es gibt keine Kirchensteuer, der Kirchenetat muss daher aus den anderen Steuern des Staates gedeckt werden.

Alleine die weitreichende Betonung des christlichen Glaubens und des christlichen Lebens schafft die notwendige Vertrauensbasis im Volk und zu den Regierenden, welche viele bürokratische Gesetze und Regelungen unnötig macht. Die überwiegende Mehrheit des Volkes hat dann soviel Anstand und Sitte, dass ein Jeder von sich aus weiß, "was man tut und was man nicht tut"

Rechtliche Stellung der christlichen Kirche

Die Christliche Kirche hat Vorrang vor allen anderen Religionen und Kirchen was sich in der Verfassung in folgenden Bestimmungen äußert:

  • Die Christliche Kirche ist Staatsreligion.
  • Die Kirche ist daher oberste Sitten- und Moralinstanz des Staates und hat in dieser Eigenschaft vielfache Gesetzeskraft und Vetorechte
  • Kirchenrecht geht vor Staatsrecht. Weisungsrecht gegenüber der Kirche hat nur der Papst in Rom. 
  • Der Staat ist finanzieller Träger aller kirchlichen Einrichtungen und Aufgaben der Kirche.
  • Der christliche Religionsunterricht ist Pflichtfach für alle Staatsbürger - auch anderer Religionsgemeinschaften und für Atheisten - in allen allgemein bildenden Schulen (entspricht heute in Bayern: Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium).
  • Päpstliche Enzyklikas werden sowohl im Religionsunterricht als auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausführlich thematisiert.
  • Das christliche Kreuz ist staatlich geschützt und hängt in jedem Klassenzimmer und jedem staatlichen Amt.

Es ist erwünscht, dass die Christliche Kirche der Republik Alpen folgende Meinungen und Empfehlungen gegenüber der Weltkirche im Vatikan vertritt:

  • Die Aufhebung des Zölibats für Pfarrer (Bischöfe, Kardinäle und Papst nicht!)
  • Die Frauenordination vom Pfarrer bis zum Papst. Das natürlich auch im Zölibat, falls der nicht aufgehoben wird.
  • Die Teilnahme von Geschiedenen an den kirchlichen Sakramenten.
  • Die Geburtenregelung von verheirateten Paaren.

Jede Entscheidung des Vatikans zu den oben genannten Themen ist jedoch demutsvoll hinzunehmen und in der Republik Alpen aktiv zu vertreten! 

Rechtliche Stellung anderer Religionsgemeinschaften und von Atheisten

  • Staatsreligion ist die Christliche Kirche. Ausserdem genießen aufgrund gemeinsamer Wurzeln zum Christentum die orthodoxe Ostkirche sowie das Judentum Vorrechte gegenüber allen anderen Weltreligionen oder religiösen Gemeinschaften. Diese Glaubensgemeinschaften werden im Folgenden als Christliche Religionen benannt.
  • In der Republik Alpen sind auch die Weltreligionen Hinduismus, Buddhismus, der Islam und Atheisten erlaubt. Diese werden im Folgenden Nichtchristen genannt.
  • Christlich orientierte Freikirchen werden aufgefordert, sich den Christlichen Religionen anzuschließen. Tun sie es nicht, dann werden sie wie Sekten behandelt und verboten.
  • Nichtchristen dürfen keine Gebetshäuser wie z.B. Moscheen oder Tempel bauen. Die Nutzung von vorhandenen Gebäuden (inkl. christliche Kirchen) als Gebetshaus ist erlaubt. 
  • In allen Versammlungen der Nichtchristen darf nur in deutscher Sprache gepredigt werden.
  • Nichtchristen erhalten keinerlei Staatszuschüsse, Christliche Religionen schon.
  • Für alle Nichtchristen ist die christliche Religion ebenfalls Pflichtfach in den allgemeinbildenden Schulen. Ein nichtchristlicher Religionsunterricht oder Ethik darf jedoch von den Nichtchristen zusätzlich in Eigenregie durchgeführt werden.
  • Sekten wie z.B. Zeugen Jehovas, Scientology, oder Zwölf Stämme etc. sind verboten.