
Wirtschaft, Arbeit & Soziales
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Wirtschaft
- Die Wirtschaft ist für den Menschen da und nicht umgekehrt.
- Große wirtschaftliche Ballungszentren sind zu vermeiden. Industrieunternehmen werden daher weitgehend dezentral im ganzen Land angesiedelt. Die Unternehmensgröße pro Standort darf 5.000 Mitarbeiter nicht überschreiten. Von dieser Regelung ist nur die Automobilindustrie ausgenommen.
- Mittelständische Betriebe mit max.1.000 Mitarbeiter erhalten Steuervorteile gegenüber Großunternehmen.
- Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte mit max. 10 Mitarbeitern
zahlen keine Einkommensteuer.
Automobilindustrie = Mobilitätsindustrie (inkl. öffentlicher Bahn- und Busverkehr) - Im Automobilbau legen wir bewusst unser Augenmerk auf höchste Innovation und Qualität im Weltmaßstab. Dies wird bereits heute schon garantiert, da alle deutschen Premiumhersteller (BMW, Audi, Mercedes, Porsche) ihren Stammsitz in der Republik Alpen haben.
- Allerdings verpflichten wir diese Automobilunternehmen, ihr ganzes Know-How in umweltfreundliche Fahrzeuge mit geringstem CO2-Ausstoß einzusetzen. Dabei sind insbesondere alternative Antriebe zum Benzin zu verwenden. Auf diesem Gebiet wollen wir Weltmarktführer werden.
- Außerdem sehen wir die genannten Automobilunternehmen als Vorreiter im Bau und Betrieb von alternativen öffentlichen Verkehrsmitteln und -systeme. Wir nennen die Automobilindustrie daher auch nur noch Mobilitätsindustrie. Dies schließt auch den Betrieb des gesamten öffentlichen Bahn- und Busverkehrs ein.
Arbeit
- Die Bezeichnungen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer sowie Arbeiter und
Angestellte werden abgeschafft.
Es gibt nur Unternehmen/Betriebe und Beschäftigte. - Es gibt keine Beamte sondern nur staatlich Beschäftigte.
- Für staatlich und privat Beschäftigte gelten die gleichen Arbeitsrechte und -pflichten (inkl. Streikrecht), mit Ausnahme der staatlichen Arbeitsplatzgarantie für staatlich Beschäftige.
- Privat Beschäftigte zahlen 50% Beitrag in eine staatliche Arbeitslosenversicherung. Die anderen 50% zahlen die privaten Unternehmen/Betriebe für den Beschäftigten.
- Staatlich Beschäftigte zahlen den vollen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Diese Beschäftigte erhalten dafür vom Staat eine Arbeitsplatzgarantie bis zur Rente. Deren Arbeitslosenbeitrag ist sozusagen ein Solidaritätsbeitrag für die risikoreicheren Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft.
- Arbeitslose aus der Privatwirtschaft erhalten 2 Jahre lang Arbeitslosengeld.
- Nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit haben privat Beschäftigte Anspruch auf eine staatliche Beschäftigung.
- Die Arbeitslosenquote des Staates ist ständiger Indikator für eine Verstaatlichung von Unternehmen und Branchen mit hohem Arbeitslosigkeitsanteil.
- Das Rentenalter beträgt 65 Jahre.
Familien
- Die Kindererziehung in den ersten 3
Lebensjahren findet grundsätzlich nur in der Familie statt.
- Kindergärten gibt es erst ab dem 4.
Lebensjahr. Sie schließen in der Regel um 12.00 Uhr
Mittags.
- Kindertagesstätten, auch für unter 3-Jährige, in denen
die Kinder auch übernachten können, gibt es nur für Notfälle
(z.B. Waisenkinder, zerrüttete Familienverhältnisse).
- Alle Kindergärten und Kindertagesstätten stehen unter kirchlicher Leitung.
Finanzierung der Familien
Familien (Alleinerziehende)
mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 (50.000) S:
- Pro Kind gilt eine vollständige Befreiung von der Einkommensteuer für 3 Jahre.
- Die Regelung gilt kumulativ, d.h. z. B. bei Zwillingen gelten insgesamt 6 Jahre Steuerbefreiung.
- Es besteht ein Wahlrecht für den Beanspruchungszeitraum der 3-jährigen Steuerbefreiung.
Er kann auch rückwirkend (vor der Geburt des Kindes = Steuerrückerstattung) liegen.
- Vom 4. bis zum 25. Lebensjahr gilt pro Kind ein Steuerfreibetrag von 20.000 (10.000) €/Jahr.
mit einem Jahreseinkommen von 100.000 (50.000) bis 250.000 (125.000) S:
- Vom 1. bis zum 25. Lebensjahr gilt pro Kind ein Steuerfreibetrag von 20.000 (10.000) €/Jahr.
mit einem Jahreseinkommen > 250.000 (125.000) S:
- keinerlei steuerliche Befreiung.
Das Kindergeld wird vollständig abgeschafft.