Königshaus
- Die Repräsentationspflichten der Republik Alpen übernimmt ein/e König/-in, hauptsächlich vergleichbar mit dem englischen Königshaus.
- Das Königshaus gehört immer der Kirche an und übernimmt auch im kirchlichen Leben Repräsentationspflichten z.B. an den hohen kirchlichen Feiertagen.
- Der/die König/-in wird in einer einmaligen Urwahl vom Volk gewählt und vererbt sodann sein Amt innerhalb der Familie.
- Der/die König/-in kann vom Nationalrat und von der Kirche aufgrund geistiger Unfähigkeit und sittlicher Verfehlungen abgesetzt werden.
- Dem Königshaus werden alle vorhandenen Schlösser des Staates unterstellt, für dessen Erhalt es auch zu sorgen hat.
- Das äußere Erscheinungsbild des Königshauses ist von Pracht, Kunstsinn, Würde und hoher Ethik geprägt.
- König/-in und Regierung treffen sich zu vierteljährlichen Konsultationen mit gemeinsamer Heiliger Messe, welche live im Fernsehen übertragen wird.
- Für die Aufgaben des Königshauses gibt es einen staatlichen Königshausetat, welcher von der Staatskanzlei verwaltet wird.
Der Königshausetat umfasst hauptsächlich
- alle Entgeltleistungen für die Königsfamilie inkl. Bedienstete.
- alle Renovierungskosten der königlichen Schlösser. Neue Schlösser werden nicht gebaut.
- Die Durchführung der Schlösserpflege obliegt dem Ministerium Kultur, Freizeit & Sport. Es gibt keine Königshaussteuer, der Königshausetat muss daher aus den anderen Steuern des Staates gedeckt werden.