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Sicherheit & Zivilschutz

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Militär

  • Die Armee der Republik Alpen besteht nur aus Heer und Luftwaffe.
  • Wegen der Binnenlage gibt es keine Seestreitmacht.
    (Im alternativen Staatsgebiet hätten wir auch einen Zugang zum Mittelmeer und damit entsprechend auch eine Marine.)
  • Die Armee übernimmt auch die Kontrolle der Landesgrenzen.
  • Die Armee dient nur der Landesverteidigung und hat außer dem Katastrophendienst (Erdbeben, Überschwemmungen etc.) keinerlei internationale Auslandseinsätze in den politischen Krisengebieten dieser Welt (siehe Außenpolitik). 
  • Flughäfen und Bahnhöfe werden von der Polizei überwacht (siehe Innenpolitik).
  • Für den Dienst in der Armee besteht für alle Männer ab 18 Jahren Dienstpflicht. Sie dauert 2 Jahre. Ausnahmen davon gibt es nur aus gesundheitlichen und ethischen ("Kriegsdienstverweigerung") Gründen.
  • Für Frauen ab 18 Jahren gibt es eine Sozialdienstpflicht von ebenfalls 2 Jahren (siehe Sozialdienst). Alternativ kann der Sozialdienst für Frauen auch in der Armee geleistet werden, allerdings nur im Sanitätsbereich. Eine Waffenausbildung erfolgt hierzu nur in den Grundlagen. 
  • Männer, die den Dienst mit der Waffe aus ethischen Gründen verweigern, müssen ebenfalls einen Sozialdienst von 2 Jahren, entsprechend der Sozialdienstpflicht der Frauen ableisten. Die "Kriegsdienstverweigerung" muss nicht begründet werden. 
  • Zugezogene Männer bis 40 Jahre, welche die Staatsbürgerschaft der Republik Alpen erhalten, müssen ebenfalls den 2-jährigen Armeedienst bzw. Sozialdienst ableisten.  
  • Darüber hinaus gibt es Berufssoldaten.

Erweiterte Aufgaben der Armee

Nachdem die Armee in Friedenszeiten (was die weit überwiegende Zeit ist) mehr oder weniger nur im Bereitschaftsmodus steht, werden ihre Kapazitäten auch planmäßig und kontinuierlich für Aufgaben im Inland eingesetzt. 

  • Die Armee übernimmt alle Aufgaben des Katastrophenschutzes, das heißt es gibt zusätzlich keinen Zivilschutz.  
  • Die Armee kann jederzeit im Inland zur Verstärkung der Polizeikräfte eingesetzt werden.  In diesen Fällen hat das Innenministerium bedingungslose, unbürokratische Weisungsrechte gegenüber dem Verteidigungsministerium.  Insbesondere bedarf es hierzu auch keiner Parlamentsentscheidung.  
  • Diese erweiterten Aufgaben der Armee hat folgende Konsequenzen:
    - Alle  Soldaten haben eine zusätzliche Ausbildung im Katastrophenschutz und Polizeirecht.
    - Die Kapazitätsplanung der Polizei kann entsprechend  restriktiv gehandhabt werden, da im Notfall immer die Armee als Puffer  einspringen kann.
    - Soldaten haben wegen ihrer vielfältigen  Einsatzmöglichkeiten auch die höchste Besoldungsstufe aller Sicherheitskräfte.  

Polizei

Die Polizei gliedert sich in Sicherheitspolizei und Kriminalpolizei.

Die Sicherheitspolizei hat folgende Aufgaben:

  • Verkehrssicherheit
  • Überwachung der Flughäfen und Bahnhöfe
  • Verbrechensbekämpfung (Zivilstreife an "Brennpunkten")
  • Prävention und Verfolgung von Einbruch und Diebstahl

Die Kriminalpolizei hat folgende Aufgaben:

  • Aufklärung von Mord- und Todschlagsdelikten
  • Aufklärung von Sexualdelikten
  • Aufklärung von Geschäfts- und Finanzdelikten (Betrug, Steuerhinterziehung etc.)
  • Aufklärung von Verbraucherschutzdelikten (z. B. "Lebensmittelpolizei")
  • Aufklärung von Informationsschutzdelikten (z. B. "Internetpolizei")

Der Polizeidienst für Männer und Frauen entbindet nicht von der Armee- bzw. Sozialdienstpflicht.

Innenpolitik

  • In der Innenpolitik steht der Polizeischutz der Bürger im Vordergrund.
  • Die Kontrolle der Grenzen untersteht der Armee (siehe Verteidigung). 
  • Einen Verfassungsschutz und Nachrichtendienst gibt es nicht.
  • Sportpolitik umfasst den Breitensport sowie die öffentlich-rechtliche Kontrolle des Profisports (siehe Standpunkt Sport und Staatlichkeit)