Zum Hauptinhalt springen
Auf den Standpunkt kommt es an

Finanzen

[Bankwesen ]  [ Steuern & Abgaben ]

Das Finanzsystem in der Republik Alpen ist zu 100% in staatlicher Hand. Es gibt nur die Staatsbank Sparkasse. Sie untersteht dem Finanzministerium.

Die Sparkasse unterhält folgende Geschäfte:

  • Zahlungsverkehr
  • Einlagengeschäft (Sparen)
  • Kreditgeschäft (Darlehen)
  • Geldwechsel
  • Aktienhandel (Börse) gibt es nicht, da es in der  Republik Alpen keine Aktiengesellschaften gibt.
  • Alle anderen Bankgeschäfte sowie Zinsen für Guthaben und Darlehen sind verboten.

Währung

Die Republik Alpen hat eine eigene Währung. Angelehnt an historische Währungsnamen sowie die frühere Währung der Region Österreich heißt die Währung Schilling (S). Das Kleingeld heißt Groschen (G).

Bei Gründung des Staates hat ein Schilling den Wert eines Euro.

Kostenfreie staatliche Leistungen

Für folgende staatliche Leistungen werden keine Steuern und Gebühren erhoben:

Hierzu gilt die Prämisse:
Diese staatlichen Leistungen dienen der allgemeinen Kultur und Sicherheit des Staates, was im Normalfall von den Bürgern nicht explizit nachgefragt wird, jedoch auf Grund des Staatsverständnisses als grundlegend vorausgesetzt wird. 

  • Finanzierung der Kirchen (> Moral)
  • Finanzierung des Königshauses inkl. Kulturetat (> Kultur)
  • Polizei (> Sicherheit)
  • Schulen und Universitäten (> Bildung)

Kostenpflichtige staatliche Leistungen (Abgaben)

Für folgende staatliche Leistungen werden nutzungsabhängige Gebühren erhoben:

Diese staatlichen Leistungen werden zwar als notwendig erachtet, unterliegen jedoch in hohem Maße den persönlichen Bedürfnissen, welche in Extremfällen gesellschafts- und umweltschädlich werden können. Die staatlichen Preise haben daher vergleichbaren Charakter zu derSchadensteuer für privatwirtschaftliche Leistungen.

  • Straßennutzung
  • ■ Fernsehen
  • Gesundheitswesen (Arzt, Medikamente, Krankenhaus)
  • Energieversorgung (Strom, Wasser, Gas etc.)
  • Müll- und Abwasserentsorgung

Die staatlichen Preise müssen nicht kostendeckend sein, sondern dürfen eine maximale Gewinnspanne von 10% haben um damit auch nicht nachgefragte, aber notwendige staatliche Leistungen finanzieren zu können (siehe oben). Die staatlichen Preise sind in der Regel immer mengenabhängig. Wer viel verbraucht oder nutzt zahlt viel, wer nichts verbraucht oder nutzt zahlt nichts. Dort wo die Mengenerfassung aufwendig ist, werden indirekte Messmethoden genutzt, z.B. die Benzinpreise, welche indirekt die Straßennutzung umfasst. Einzige Ausnahme bildet das Gesundheitswesen. Dort werden sog. Versicherungsbeiträge erhoben, auch wenn keine Leistung (Krankheit) vorliegt.

Die Schadensteuer

Alle privat finanzierten Leistungen (Konsum) sind grundsätzlich steuerfrei (keine Mehrwertsteuer), es sei denn es entwickeln sich daraus allgemein schädliche Einflüsse auf die Bevölkerung, welche durch staatliche Leistungen aufgefangen werden müssen (z.B. Gesundheit, Gewalt, Unsittlichkeit, Umweltschäden). In diesen Fällen darf der Staat eine sog. Schadensteuer erheben um die entsprechenden Produkte oder Leistungen zu verteuern und damit bewußt zurückzudrängen. Alle privatwirtschaftlichen Produkte und Leistungen mit einer Schadensteuer unterliegen automatisch einer strengen staatlichen Kontrolle, welche bis zum Verbot der Produkte und Leistungen führen kann. Die Schadensteuer hat neben der Finanzierung gesellschaftlicher Schäden daher vor allem den Sinn das Bewußtsein der Bevölkerung gegenüber gesellschaftlichen Schäden zu schärfen.
Von der Kirche beschlossene Schadensteuern bedürfen keiner Zustimmung des Nationalrats und sind sofort gesetzeswirksam.

Beispiele für eine Schadensteuer sind:
- Alkohol und Tabak (> Gesundheit, Gewalt, Sitte)
- Fastfood (> Gesundheit, Umwelt)
- Fleisch und Wurst (> Gesundheit)
- Profisportveranstaltungen (> Gewalt, Sitte)
- Sexindustrie inkl. Sexmedien (> Sitte) soweit dies nicht per Gesetz schon verboten ist.

Alle anderen, durch Konsum und Nutzung verursachten gesellschaftlichen Schäden sind bereits durch die Verstaatlichung entsprechender Branchen (z.B. Mineralölindustrie, Abfallentsorgung) abgedeckt, da der Staat hierfür entsprechend hohe Preise verlangt.

Die Einkommensteuer

Zusätzlich zu den Nutzungssteuern (Preise) erhebt der Staat eine progressiv gestaffelte Einkommenssteuer mit einem maximalen Steuersatz von 40%.

  • 40 % gelten für das Maximumeinkommen von 600 Tsd Schilling pro Jahr.
  • Einkommen unter 50 Tsd Schilling pro Jahr sind steuerfrei.
  • Einkommen über 600 Tsd Schilling pro Jahr werden zu  100% versteuert, d.h. völlig vom Staat abgeschöpft.  
  • Es gibt keinerlei  Absetzungsmöglichkeiten von der Einkommenssteuer.

Die Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es erst ab einem Vermögen von 5 Mio Schilling. Sie beträgt allerdings dann sofort 100%, d.h. das gesamte Restvermögen wird vom Staat abgeschöpft (siehe Maximumvermögen). Unternehmen sind von der Vermögenssteuer ausgenommen.

Keine Erbschaft- und Kirchensteuer

Es gibt keine Erbschaftsteuer.

Ebenso gibt es keine Kirchensteuer bzw. Nutzungssteuer für Kirchen.
Die Kirchen inkl. kirchliche Einrichtungen (z.B. Kindergärten) werden voll vom Staat finanziert. Hierzu gibt es einen sog. Kirchenetat ( Christliche Basis).

Weiterhin finanzieren sich die Kirchen über wöchentliche Spenden während der Gottesdienste. Zusätzlich wird einmal pro Jahr eine große öffentliche Spendenaktion (analog Sternstunden) zu Gunsten der Kirchen durchgeführt, in dessen Verlauf die Spender öffentlich genannt werden.

Resümee

Das heißt, es gibt nur 3 Steuerarten, die Schadensteuer, die Einkommensteuer und die Vermögensteuer