
Finanzen
[Bankwesen ] [ Steuern & Abgaben ]
Das Finanzsystem in der Republik Alpen ist zu 100% in staatlicher Hand. Es gibt nur die Staatsbank Sparkasse. Sie untersteht dem Finanzministerium.
Die Sparkasse unterhält folgende Geschäfte:
- Zahlungsverkehr
- Einlagengeschäft (Sparen)
- Kreditgeschäft (Darlehen)
- Geldwechsel
- Aktienhandel (Börse) gibt es nicht, da es in der Republik Alpen keine Aktiengesellschaften gibt.
- Alle anderen Bankgeschäfte sowie Zinsen für Guthaben und Darlehen sind verboten.
Währung
Die Republik Alpen hat eine eigene Währung. Angelehnt an historische Währungsnamen sowie die frühere Währung der Region Österreich heißt die Währung Schilling (S). Das Kleingeld heißt Groschen (G).
Bei Gründung des Staates hat ein Schilling den Wert eines Euro.
Kostenfreie staatliche Leistungen
Für folgende staatliche Leistungen werden keine Steuern und Gebühren erhoben:
Hierzu gilt die
Prämisse:
Diese staatlichen Leistungen dienen der
allgemeinen Kultur und Sicherheit des Staates, was im Normalfall von den Bürgern
nicht explizit nachgefragt wird, jedoch auf Grund des
Staatsverständnisses als grundlegend
vorausgesetzt wird.
- Finanzierung der Kirchen (> Moral)
- Finanzierung des Königshauses inkl. Kulturetat (> Kultur)
- Polizei (> Sicherheit)
- Schulen und Universitäten (> Bildung)
Kostenpflichtige staatliche Leistungen (Abgaben)
Für folgende staatliche Leistungen werden nutzungsabhängige Gebühren erhoben:
Diese staatlichen Leistungen werden zwar als notwendig erachtet, unterliegen jedoch in hohem Maße den persönlichen Bedürfnissen, welche in Extremfällen gesellschafts- und umweltschädlich werden können. Die staatlichen Preise haben daher vergleichbaren Charakter zu der ■ Schadensteuer für privatwirtschaftliche Leistungen.
- Straßennutzung
- ■ Fernsehen
- Gesundheitswesen (Arzt, Medikamente, Krankenhaus)
- Energieversorgung (Strom, Wasser, Gas etc.)
- Müll- und Abwasserentsorgung
Die staatlichen Preise müssen nicht kostendeckend sein, sondern dürfen eine maximale Gewinnspanne von 10% haben um damit auch nicht nachgefragte, aber notwendige staatliche Leistungen finanzieren zu können (siehe oben). Die staatlichen Preise sind in der Regel immer mengenabhängig. Wer viel verbraucht oder nutzt zahlt viel, wer nichts verbraucht oder nutzt zahlt nichts. Dort wo die Mengenerfassung aufwendig ist, werden indirekte Messmethoden genutzt, z.B. die Benzinpreise, welche indirekt die Straßennutzung umfasst. Einzige Ausnahme bildet das Gesundheitswesen. Dort werden sog. Versicherungsbeiträge erhoben, auch wenn keine Leistung (Krankheit) vorliegt.
Die Schadensteuer
Alle privat finanzierten Leistungen (Konsum) sind grundsätzlich steuerfrei
(keine Mehrwertsteuer), es sei denn es entwickeln
sich daraus allgemein schädliche Einflüsse auf die Bevölkerung, welche durch
staatliche Leistungen aufgefangen werden müssen (z.B. Gesundheit, Gewalt,
Unsittlichkeit, Umweltschäden). In diesen Fällen darf der Staat eine
sog. Schadensteuer erheben um
die entsprechenden Produkte oder Leistungen zu verteuern und damit bewußt
zurückzudrängen. Alle privatwirtschaftlichen Produkte und Leistungen mit
einer Schadensteuer unterliegen automatisch einer strengen staatlichen
Kontrolle, welche bis zum Verbot der Produkte und Leistungen führen kann. Die
Schadensteuer hat neben der Finanzierung gesellschaftlicher
Schäden daher vor allem den Sinn das Bewußtsein
der Bevölkerung gegenüber gesellschaftlichen Schäden zu
schärfen.
Von der Kirche beschlossene Schadensteuern
bedürfen keiner Zustimmung des Nationalrats und sind sofort
gesetzeswirksam.
Beispiele für eine Schadensteuer
sind:
- Alkohol und Tabak (> Gesundheit,
Gewalt, Sitte)
- Fastfood (> Gesundheit,
Umwelt)
- Fleisch und Wurst (>
Gesundheit)
- Profisportveranstaltungen (>
Gewalt, Sitte)
- Sexindustrie inkl. Sexmedien (> Sitte) soweit dies nicht per Gesetz schon verboten
ist.
Alle anderen, durch Konsum und Nutzung
verursachten gesellschaftlichen Schäden sind bereits durch die
Verstaatlichung entsprechender Branchen (z.B. Mineralölindustrie,
Abfallentsorgung) abgedeckt, da der Staat hierfür entsprechend hohe Preise
verlangt.
Die Einkommensteuer
Zusätzlich zu den Nutzungssteuern (Preise) erhebt der Staat eine progressiv gestaffelte Einkommenssteuer mit einem maximalen Steuersatz von 40%.
- 40 % gelten für das Maximumeinkommen von 600 Tsd Schilling pro Jahr.
- Einkommen unter 50 Tsd Schilling pro Jahr sind steuerfrei.
- Einkommen über 600 Tsd Schilling pro Jahr werden zu 100% versteuert, d.h. völlig vom Staat abgeschöpft.
- Es gibt keinerlei Absetzungsmöglichkeiten von der Einkommenssteuer.
Die Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es erst ab einem Vermögen von 5 Mio Schilling. Sie beträgt allerdings dann sofort 100%, d.h. das gesamte Restvermögen wird vom Staat abgeschöpft (siehe Maximumvermögen). Unternehmen sind von der Vermögenssteuer ausgenommen.
Keine Erbschaft- und Kirchensteuer
Es gibt keine Erbschaftsteuer.
Ebenso gibt es keine Kirchensteuer bzw.
Nutzungssteuer für Kirchen.
Die Kirchen inkl. kirchliche Einrichtungen (z.B.
Kindergärten) werden voll vom Staat
finanziert. Hierzu gibt es einen sog.
Kirchenetat (■ Christliche Basis).
Weiterhin
finanzieren sich die Kirchen über wöchentliche Spenden während der
Gottesdienste. Zusätzlich wird einmal pro Jahr eine große öffentliche
Spendenaktion (analog Sternstunden) zu Gunsten der
Kirchen durchgeführt, in dessen Verlauf die Spender öffentlich genannt
werden.
Resümee
Das heißt, es gibt nur 3 Steuerarten, die Schadensteuer, die Einkommensteuer und die Vermögensteuer.