Zum Hauptinhalt springen
Auf den Standpunkt kommt es an

Bildung, Wissenschaft & Technologie

 [Berufsausbildung ]

Das staatliche Bildungswesen der Republik Alpen basiert auf folgenden Säulen:

Pflicht für alle Kinder:

  • vom 1. bis   3. Lebensjahr: es gibt keine Kindertagesstätten unter 3 Jahren  
  • vom 3. bis   5. Lebensjahr: 3 Jahre Kindergarten unter allein kirchlicher Leitung
  • vom 6. bis 15. Lebensjahr: 10 Jahre Gesamtschule unter staatlicher Leitung
  • Gymnasium gibt es in der Republik Alpen nicht.
  • Behinderte Kinder gehen in die Förderschule. Inklusion  (Gemeinschaftliche Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern)  wird nur nach ausführlichen Tests und überwiegend nur bei körperlich  behinderten Kindern angewandt. 

Weiterführende, freiwillige, staatliche Bildungseinrichtungen:

  • Berufsschulen
  • Universitäten

Alle staatlichen Schulen und Universitäten sind kostenfrei.

Privatschulen sind erst nach dem Pflichtschulprogramm für alle Kinder (siehe oben) erlaubt.

Berufsausbildung

Jeder Bürger ist verpflichtet, einen anerkannten Ausbildungsberuf zu erlernen oder alternativ eine akademische Berufsausbildung an einer Universität zu erwerben.

Ausbildungsberufe können an allen staatlichen Einrichtungen sowie in der Privatwirtschaft erlernt werden. Hierzu gilt der duale Bildungsweg von Praxis in den Betrieben und Lehre in den staatlichen Berufsschulen.

Für jeden staatlichen und privaten Betrieb gilt eine Ausbildungspflicht inkl. Kontingent, gestaffelt nach Betriebsgröße. In strukturschwachen Regionen erhalten die Ausbildungsbetriebe staatliche Zuschüsse. Die Ausbildungsvergütung darf dort den Landesdurchschnitt bis zu 50% übersteigen.  

Forschung

  • Die Forschung konzentriert sich hauptsächlich auf Prinzipien der ■ Postwachstumsökonomie  und zur Gesundheit des Menschen (Medizin und Ernährung).  
  • Insbesondere wird jegliche Forschung eingeschränkt, welche zu einer Rationalisierung von gesundheits- und sozialfreundlichen Arbeitsplätzen führt. (z.B. im Dienstleistungssektor).    
  • Weiterhin wird jegliche Forschung eingeschränkt, welche umwelt- und  gesundheitsschädliche Produkte und Dienstleistungen erzeugt.  
  • Forschung zur Gentechnik wird verboten.