👍👎 myfaktisch
Wohnen
Der Neubau von Wohnungen muss an eine Leerstandsquote pro Bundesland gekoppelt werden. Neubauten erst bei einer Leerstandsquote < 10%.
- Leerstehende Geschäftsräume müssen nach einem Jahr zu Wohnungen umgebaut oder verstaatlicht werden.
- Leerstehende Einfamilienhäuser müssen nach max. einjährigem Leerstand enteignet und verstaatlicht werden.
- Private Zweitwohnsitze (Ferienhäuser/-wohnungen, Stadtwohnungen) müssen verboten werden. Bestehende Immobilien müssen entweder vom Eigentümer vermietet werden oder sie werden enteignet und verstaatlicht.
Große private Wohnbaugesellschaften müssen verstaatlicht werden.
- Verstaatlichung aller vorhandenen privaten Mietwohnung (Ausnahme in Einfamilienhäusern) mit einer Entschädigung für die Eigentümer von max. 3.000€ pro qm.
- Nur noch sozialer Mietwohnungsbau durch den Staat inkl. staatlicher Verwaltung.
- Max. 10€/qm Miete für staatliche Wohnungen.
- Hohe Luxussteuer für private Wohnhäuser (Luxusvillen) ab 500€/qm.
